Impressum & AGB

Verantwortlich für den Inhalt:

MYTHOS-CYCLING
SPORTS AND EVENTS
Inhaber: Michael Herter
Droetscherstr. 18

56727 Mayen

Tel.: +49 (0)2651 / 94 25 555
Fax: +49 (0)2651 / 94 25 519


Finanzamt Mayen
USt-IdNr.: DE 251 109 837


Geschäftsleitung & Ansprechpartner:
Patrick Klein & Michael Herter

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Allgemeine Geschäftsbedingungen mythos CYCLING

1. Einbeziehung der AGB
1.1. Diese AGB gelten nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des §
14 BGB. Sämtliche — auch künftige — Lieferungen und Leistungen erfolgen
ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB,

1.2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen unserer Kunden sind für uns
nicht verbindlich; diesen wird widersprochen.


2. Vertragsschluss
2.1. Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir einen Antrag des Kunden durch
Auftragsbestätigung annehmen. Die Preise, Mengen, Lieferfristen und sonstige
Einzelheiten ergeben sich aus unserer Auftragsbestätigung.

2.2. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung von den Wünschen des Kunden oder
dessen Angaben im Antrag ab, so gelten die Bedingungen gemäß unserer
Auftragsbestätigung als vereinbart, wenn der Kunde nicht unverzüglich, jedenfalls
vor Beginn der Produktion bzw vor dem Versand der Ware spätestens aber innerhalb
von 3 Werktagen ab Zugang der Auftragsbestätigung widerspricht. Dies gilt nur,
wenn der Inhalt unserer Auftragsbestätigung bzw. eine Änderung gegenüber dem
Antrag des Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden
zumutbar ist.


3. Beschaffenheit; Muster; Mengenabweichungen
Muster zeigen eine durchschnittliche Beschaffenheit. Branchen- bzw. produktübliche
Abweichungen können vorkommen. Im Rahmen der branchenüblichen oder
technisch bedingten Toleranzen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen vor.


4. Lieferung; Liefertermine; Lieferbeschränkungen bzw. -ausschlüsse
4.1. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf die Bereitstellung der Ware zur
Übergabe oder zum Versand in unserem Betrieb in Mayen.

4.2. Unsere Lieferpflicht ruht, solange die richtige und rechtzeitige Lieferung durch
unsere Zulieferer nicht erfolgt ist. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Terminüberschreitung nicht von uns oder unserem Zulieferer zu vertreten ist.

4.3. Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen,
behördliche Verfügungen oder andere öffentlich-rechtliche Beschränkungen,
Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt und sonstige Umstände, die weder von
uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind und die von uns nicht
vorhersehbar waren, befreien uns für die Dauer ihres Bestehens von unserer
Vertragspflicht, soweit diese Umstände unsere Fähigkeit, den Vertrag zu erfüllen,
beeinträchtigen.

4.4. In den Fällen der Ziffern 4.2. und 4.3. sind wir berechtigt, ohne Verpflichtung
zum Schadenersatz — vorbehaltlich Ziffer 11.— vom Vertrag zurückzutreten, wenn
uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar geworden oder ein Ende des
Leistungshindernisses nicht absehbar ist. Dies gilt nur, wenn wir oder unser
Erfüllungsgehilfe das Leistungshindernis nicht zu vertreten haben und wenn wir den
Kunden von den vorgenannten Leistungshindernissen unverzüglich informiert haben.
Im Falle des Rücktritts sind wir verpflichtet, etwaige bereits erbrachte
Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.


5. Lieferung, Untersuchungs- und Rügepflicht
5.1. Sämtliche Waren, die Gegenstand eines Kaufvertrages sind, und alle
Dienstleistungen werden — vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im
Einzelfall — grundsätzlich in einer Lieferung/Leistung geliefert.

5.2. Wir sind jedoch berechtigt. Aufträge in Teillieferungen auszuführen, falls nichts
anderes vereinbart ist. Der Kunde kann die Annahme von Teillieferungen nur dann
berechtigt verweigern, wenn diese für ihn objektiv kein Interesse haben. Die
Verweigerung der Annahme ist schriftlich zu erklären; mit der Verweigerung ist
zugleich das mangelnde objektive Interesse schriftlich zu begründen.

5.3. Erfolgen Teillieferungen auf Wunsch des Kunden, werden die hierdurch
entstehenden Kosten dem Kunden —vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung
— gesondert berechnet; dies gilt auch, falls grundsätzlich (im Falle einer einmaligen
Lieferung) keine gesonderte Berechnung ‘ von Frachtkosten vereinbart ist.

5.4. Der Kunde hat die Ware unverzüglich —je nach Umfang der Lieferung ggf.
durch Vornahme von Stichproben in ausreichender Anzahl — zu prüfen und zu
untersuchen.

5.5 Etwaige offensichtliche Mängel, Mindermengen oder Falschlieferungen hat der
Kunde unverzüglich uns gegenüber zu rügen; das Transportpersonal ist zur
Entgegennahme von Rügen nicht befugt. Erfolgt die Rüge nicht unverzüglich, kann
der Kunde aus den offensichtlichen Mängeln keine Rechte herleiten.


6. Lieferungsmodalitäten
6.1. Sämtliche Preise verstehen sich — vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen
— ab unserem Betrieb Mayen. Eine Versendung erfolgt nur auf Verlangen des
Kunden; die Frachtkosten sind dann — vorbehaltlich der Ziffer 5.3. — gesondert
durch Einzel- oder Rahmenvereinbarung zu regeln.

6.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht mit der Übergabe an den
Transporteur auf den Kunden über.

6.3. Der Gefahrübergang gemäß Ziffer 6.2. erfolgt auch, wenn wir auf Verlangen
des Kunden den Spediteur beauftragen oder Frachtkosten nicht weiterberechnen.


7. Preise, Skonti und Nachlässe

7.1. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung gelten die Preise gemäß
unserer Auftragsbestätigung.

7.2. Die vereinbarten Preise beruhen auf den am Tag der Preisnennung
maßgebenden Kostenfaktoren und Einkaufspreise. Sollten sich diese bis zur
Lieferung — sofern diese mindestens einen Monat nach der Preisvereinbarung liegt
— nicht nur unwesentlich erhöhen, sind wir zu einer entsprechenden Preiserhöhung
berechtigt. Die Gründe der Preiserhöhung und deren Auswirkungen sind dem
Kunden auf Verlangen offen zu legen. Dies gilt nicht, wenn die Preiserhöhungen für
uns konkret voraussehbar waren.

7.3. Alle Preise verstehen sich ab unserem Betrieb und zwar ausschließlich
Umsatzsteuer. Transportverpackungen werden ggf. gemäß Ziffer 6.4. berechnet.
Sofern im Einzelfall oder aufgrund Rahmenvereinbarung mit einem Kunden nichts
anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ohne Frachtkosten.

7.4. Eine Skonto- oder Nachlassvereinbarung kommt nicht dadurch zustande, dass
wir in der Vergangenheit an den Kunden unter Gewährung von Skonti oder
Nachlässen geliefert haben. Diese gilt nicht soweit mit einem Kunden Skonti oder
Nachlässe in einer Rahmenvereinbarung vereinbart wurden.
7.5. Wenn ein Skonto vereinbart ist, so kann dieser nur beansprucht werden, wenn
keine Zahlungsrückstände aus anderen Aufträgen bestehen,


8. Zahlungsweise, Verrechnung, Verzug
8.1. Unsere Angestellten — mit Ausnahme der Geschäftsführer und Prokuristen —
sowie Transportpersonal sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen mit
befreiender Wirkung befugt

8.2. Zahlungen des Kunden werden —vorbehaltlich einer bei Zahlung
ausgesprochenen Verrechnungsbestimmung des Kunden oder einer anderweitigen
Vereinbarung im Einzelfall — immer auf die älteste offene Rechnung oder sonstige
Schuld angerechnet. Die Verrechnung erfolgt bei dieser zunächst auf etwaige
Kosten, dann auf etwaige Zinsen und zuletzt auf die jeweilige Hauptforderung;
insoweit ist eine anderweitige Leistungsbestimmung des Schuldners unbeachtlich.

8.3. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so können wir weitere Lieferungen
und Leistungen — auch aus anderen Verträgen — nach unserer Wahl von
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen; wir sind ferner
berechtigt, sämtliche Abtretungen gegenüber allen Abnehmern des Kunden offen zu
legen und unmittelbare Zahlung an uns zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der
Kunde sich nur mit geringen Zahlungen in Verzug befindet und an seiner
Zahlungsfähigkeit keine Zweifel bestehen; ein Zahlungsrückstand gilt als gering,
wenn er maximal 5% des gesamten Auftragsvolumens, dem er entstammt, beträgt.

8.4. Mit etwaigen Gegenforderungen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn
diese entweder von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.


9. Eigentumsvorbehalt, Abtretung
9.1. Von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller uns aus
dem zugrunde liegenden Vertrag zustehenden Forderungen — einschließlich
etwaige Kosten, Zinsen und Verzugsschäden — unser Eigentum.

9.2. Unser Eigentum erstreckt sich auch auf die Erzeugnisse, die der Kunde durch
Be- oder Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung der von uns unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren erzeugt; soweit nicht nur unwesentliche
andere, nicht von uns gelieferte Waren bzw. Bestandteile, verwendet werden, steht
uns an den durch Verarbeitung etc. entstandenen Erzeugnissen Miteigentum zu und
zwar im Verhältnis der Werte der verwendeten Bestandteile.

9.3. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen seines ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehrs die von uns gelieferten Waren weiter zu veräußern.
In diesem Fall tritt er uns bereits jetzt die aus dem Weiterverkauf entstehende
Forderung gegen seinen Abnehmer ab. Die Abtretung ist der
Höhe nach begrenzt auf unsere Forderung aus der Lieferung der weiter verkauften
Ware einschließlich etwaiger Kosten, Zinsen und Verzugsschäden, soweit diese dem
Kunden gegenüber bereits berechnet und angemeldet wurden. Auf unsere
Aufforderung hin hat der Kunde uns sämtliche Weiterveräußerungen noch nicht
bezahlter Waren offen zu legen. die Empfänger vollständig zu benennen und uns alle
zur unmittelbaren Durchsetzung der an uns abgetretenen Forderungen notwendigen
Angaben zu machen.

9.4. Unser Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Vereinbarungen mit seinen
Abnehmern im Rahmen des rechtlich Zulässigen sicher zu stellen, dass die an uns
abgetretenen Forderungen nicht durch Aufrechnung untergehen, sondern nur durch
Zahlung erfüllt werden; soweit erforderlich hat er hierzu auf die Abtretung
hinzuweisen.

9.5. Unser Kunde ist berechtigt, an uns abgetretene Forderungen bei seinen
Abnehmern einzuziehen. Er ist verpflichtet, insoweit von seinen Kunden
empfangene Zahlungen bis zur Höhe der uns zustehenden Forderungen unverzüglich
an uns weiterzuleiten. Zieht der Kunde bei seinen Abnehmern an uns abgetretene
Forderungen ein, ohne diese entsprechend an uns weiterzuleiten, so sind wir
berechtigt, die Abtretung hinsichtlich sämtlicher Forderungen — auch gegen andere
Abnehmer — offen zu legen und unmittelbare Zahlung an uns zu verlangen.

9.6. Wollen Dritte — insbesondere im Rahmen von Zwangsvollstreckungs- oder
insolvenzrechtlichen Maßnahmen — auf die in unserem Eigentum stehende Ware
zugreifen, hat er uns unverzüglich zu unterrichten.

9.7. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen die üblichen Risiken
(insbesondere Feuer und Diebstahl) auf seine Kosten zu versichern.


10. Gewährleistung, Transportschäden
10.1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung

10.2. Es gilt als vereinbart, dass Gewährleistungsansprüche in 12 Monaten verjähren.
Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn der Kunde uns
berechtigt im Rahmen des Lieferantenregresses in Anspruch nimmt.

10.3. Verletzt der Kunde seine ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten,
so kann er nach Maßgabe der Regelung in Ziffer 5. seine Gewährleistungsrechte
verlieren; wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, gilt dies
gemäß den Regelungen des § 377 HGB auch für den Fall des Lieferantenregresses.

10.4. Der Kunde hat nicht offensichtliche Mängel (verdeckte Mängel) unverzüglich
nach Entdeckung zu rügen, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach Lieferung.
Aus nicht rechtzeitig gerügten Mängeln kann der Kunde keine Rechte herleiten.

10.5. Zeigt der Kunde Mängel an, so hat er uns Gelegenheit zu geben, diese selbst zu
untersuchen und/oder durch von uns beauftragte Dritte untersuchen zu lassen.

10.6. Macht der Kunde Gewährleistungsansprüche geltend so sind wir zunächst nur
zur Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien
Sache) verpflichtet. Verweigern wir die Nacherfüllung oder schlägt diese zweimal
fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Schadenersatzansprüche des Kunden sind —vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 11.
— ausgeschlossen.

10.7. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware — Ggfl in angemessenen Stichproben —
bei Erhalt auch auf Transportschäden zu untersuchen. Werden Transportschäden
festgestellt, so hat der Kunde sofort ein Protokoll zu fertigen, in dem der Zustand
der Ware und die Transportschäden festgehalten werden. Das Protokoll ist dem
Transportpersonal zu Unterzeichnung vorzulegen.

10.8. Der Kunde ist verpflichtet, Transportschäden unverzüglich unter Vorlage des
Protokolls dem Transporteur zu melden und uns durch Abschrift unter Beifügung
des Protokolls zu unterrichten.

10.9. Für Transportschäden haften wir — vorbehaltlich Ziffer 11.— nicht, es sei
denn, der Schaden wäre durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführt worden.


11. Schadenersatzansprüche des Kunden; Haftungsausschluss
11.1. Schadenersatzansprüche des Kunden sind nicht ausgeschlossen, hinsichtlich
a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen
beruhen.
b) Sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns
oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer
gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Insoweit gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.

11.2. Alle übrigen Schaden- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden — mit
Ausnahme der in Ziffer 11.1. benannten — gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus Schuldverhältnissen oder
unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen.
Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere:
Nichtzustandekommen eines Vertrages z.B. wegen Beschädigung oder
Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Kunden
wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte von
Vormietern oder
wegen unvorhersehbarer Verzögerungen der Hinlieferung
Auftretende Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes.

Jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder
mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinne.
Etwaige Ansprüche Dritter bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. GEMA) gehen zu
Lasten des Veranstalters.

11.3. Soweit dem Kunden Schaden- oder Aufwendungsersatzansprüche wegen
Mängeln zustehen, die nicht durch die vorstehenden Vereinbarungen ausgeschlossen
sind, verjähren diese in 12 Monaten.


12. Beratungen/Hinweise
12.1. Beratungen sind nicht Gegenstand unserer Verträge. Sie stellen — soweit sie
nicht ausdrücklich zum Gegenstand des Vertrages gemacht werden — nur
unverbindliche Informationen dar.

12.2. Unsere vorgenannten Hinweise und Informationen entheben den Kunden nicht
von seiner Pflicht der sach- und fachkundigen Verwendung bzw. Verarbeitung von
uns gelieferter Waren.

13. Garantien
13.1. Sämtliche von uns getätigten Beschreibungen und sonstige Angaben, auch in
Katalogen, Prospekten und Werbemitteln, sind grundsätzlich — soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes angegeben wird — nur Beschreibungen. Wir
übernehmen mit solchen Beschreibungen keine Garantie für die Beschaffenheit der
Ware oder dafür, dass die Ware für eine bestimmte Dauer eine bestimmte
Beschaffenheit behält.

13.2. Wenn wir in Abweichung von Ziffer 13.1. eine Garantie übernommen haben,
so stehen dem Kunden im Falle von Mängeln, die der Garantie unterfallen (also bei
einem Abweichen von der garantierten Beschaffenheit), die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte ohne Einschränkung zu.


14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
14.1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus Verträgen zwischen uns und dem Kunden
ist Mayen.

14.2. Es gilt — auch bei Verträgen mit Auslandsberührung — ausschließlich
deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.3. Für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und dem
Kunden ist — sofern nicht nach dem Gesetz ein abweichender ausschließlicher
Gerichtsstand gegeben ist — der Gerichtsstand Mayen vereinbart.

14.4 Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine im Rahmen der
Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten gespeichert werden und
automatisch verarbeitet werden.

14,5 Falls einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten oder werden,
wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst.
Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform.

Zusätzliche und weitere AGB bei Dienstleistungs- und Mietverträgen oder
gemischten Verträgen


1. Storno und Gebühr
Der Kunde hat die Möglichkeit, bei Mietverträgen und Dienstleistungsverträgen
ohne Angabe von Gründen gegen die unten aufgeführte Stornogebühr vom Vertrag
zurückzutreten. Bei Selbstabholung kann dies bis zum Zeitpunkt der Abholung der
Mietgegenstände geschehen. Bei Zusendung oder Lieferung von Mietgegenständen
kann ein Storno bis zum Versandtag bzw. Liefertag erfolgen. Erfolgt ein Storno
durch den Kunden nach Versand, nach Lieferbeginn oder innerhalb de letzten
Woche vor Vertragsbeginn wird der volle Mietpreis fällig. Es erfolgt in diesem Fall
keine (auch nicht teilweise) Erstattung des Mietpreises.
Stornogebühr
bis acht Wochen vor Vertragsbeginn 20 % der Gesamtsumme
bis sechs Wochen vor Vertragsbeginn 30 % der Gesamtsumme
bis vier Wochen vor Vertragsbeginn 50 % der Gesamtsumme
bis zwei Wochen vor Vertragsbeginn 60 % der Gesamtsumme
bis eine Woche vor Vertragsbeginn 75 % der Gesamtsumme
innerhalb der letzten Woche vor Vertragsbeginn 100 % der Gesamtsumme

 

2. Pflichten des Mieters
Der Mieter hat unmittelbar nach Empfang der Geräte diese auf Unversehrtheit und
Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Er verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang
mit dem Mietgegenstand. Er haftet für aufkommende Schäden infolge grober
Fahrlässigkeit oder Diebstahl. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten
Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Nicht zurückgegebenes oder
verlorenes Zubehör wird dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung
gestellt.


3. Mangelrügen
Dem Vermieter ist im Falle von Mängeln Gelegenheit zu geben, den Mangel an den
Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu
stellen. Unterlässt der Mieter die sofortige Benachrichtigung von Mythos Cycling
(per Telefon, Fax oder e-Mail) über etwaige Mängel, so sind Ansprüche des Mieters
auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatz ausgeschlossen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Mythos Cycling ® - Stand 11.2009
Inhaber Michael Herter, Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen